MINI Cooper SE 3-Türer: Offizieller Stromverbrauch kombiniert in kWh/100km: 16,9-14,9 (NEFZ) / 17,6-15,2 (WLTP) / Elektrische Reichweite (WLTP) in km: 203-234 km.
Der MINI Cooper SE ist das, was MINI ausmacht, und noch viel mehr: Gokart-Feeling 2.0 ab der ersten Sekunde, vereint mit ikonischem Design und smarter Einfachheit. Und diesen gibt es jetzt auch in der MINI Resolute Edition, die ein klares Statement setzt für außergewöhnliches Design mit der Lackierung in Rebel Green und weiteren editionsspezifischen Umfängen im Ex- und Interieur. Entdecken Sie jetzt unsere Aktionsangebote für den vollelektrischen MINI mit Top-Konditionen und sichern Sie sich zu Ihrem elektrisierendem Fahrspaß bis zu 6.750,– EUR* Umweltbonus.
Dank MINI Charging ist laden, so einfach wie nie. Denn Sie haben mit insgesamt über 200.000 Ladepunkten Zugriff auf eines der größten Ladenetzwerke Europas. Mit der MINI App behalten Sie jederzeit den Überblick über die verbleibende Reichweite, den Ladestatus sowie nächstgelegene Lademöglichkeiten und genießen viele weitere komfortable Features für ein einfaches Lademanagement.
SO LADEN SIE IHREN MINI.
Einfach laden. Die elektrifizierten MINI Modelle.
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Spitzenleistung: 135 kW / (184 PS) | Elektrische Reichweite (WLTP) in km: 231
Rebel Green uni, 17" MINI Electric Collection Spoke, Stoff-/Leatherettekombination Black Pearl Light Chequered, Interieuroberflächen Resolute, MINI Resolute Edition, MINI Connected, Klimaautomatik, Geschwindigkeitsregelung mit Bremsfunktion, MINI Driving Modes, Sport-Lederlenkrad Nappa, Lichtpaket u.v.m.
Leasingbeispiel* von der BMW Bank GmbH: MINI COOPER SE 3-TÜRER. RESOLUTE EDITION.
48 MONATLICHE LEASINGRATEN
* Ein unverbindliches Leasingbeispiel der BMW Bank GmbH, Lilienthalallee 26, 80939 München; alle Preise inkl. MwSt.; Stand 03/2023. Ist der Leasingnehmer Verbraucher, besteht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen nach Vertragsschluss ein gesetzliches Widerrufsrecht. Nach den Leasingbedingungen besteht die Verpflichtung, für das Fahrzeug eine Vollkaskoversicherung abzuschließen.
Wir vermitteln Leasingverträge und Finanzierungsverträge ausschließlich an die BMW Bank GmbH, Lilienthalallee 26, 80939 München.
Fahrzeugabbildungen sind farbabweichend und zeigen Sonderausstattungen. Fehler, Zwischenverkauf, Änderungen und Irrtümer vorbehalten.
**Die Förderung beträgt bei Zulassung eines neuen rein batteriebetriebenen Fahrzeuges (BEV) oder Brennstoffzellenfahrzeuges (FCEV) ab 01.01.2023, 6.750 EUR (inkl. „Innovationsprämie“) bei einem Basisfahrzeug mit einem Netto-Listenpreis von unter 40.000 EUR, und 4.500 EUR (inkl. „Innovationsprämie“) bei einem Basisfahrzeug mit einem Netto-Listenpreis von über 40.000 EUR und maximal 65.000 EUR. Die Förderung beträgt bei Zulassung eines MINI Jungen Gebrauchten rein batteriebetriebenen Fahrzeuges (BEV) oder Brennstoffzellenfahrzeuges (FCEV) ab 01.01.2023, 4.500 EUR (inkl. „Innovationsprämie“). Die Förderung beträgt bei Zulassung eines neuen rein batteriebetriebenen Fahrzeuges (BEV) oder Brennstoffzellenfahrzeuges (FCEV) ab 01.01.2024, 4.500 EUR (inkl. „Innovationsprämie“) bei einem Basisfahrzeug mit einem Netto-Listenpreis bis 45.000 EUR. Die Förderung beträgt bei Zulassung eines MINI Jungen Gebrauchten rein batteriebetriebenen Fahrzeuges (BEV) oder Brennstoffzellenfahrzeuges (FCEV) ab 01.01.2024, 3.600 EUR (inkl. „Innovationsprämie“). Die Förderhöhen beziehen sich auf den Kauf oder eine Leasingvertragslaufzeit ab 24 Monaten. Der Anteil des Herstellers wird netto ausgezahlt, der des Bundes brutto für netto (echter Zuschuss).Die Förderung wird bis zu einem maximalen Netto-Listenpreis des Basisfahrzeugs von 65.000 EUR gewährt. Überschreitet der Netto-Listenpreis des Basisfahrzeugs diesen Betrag, gibt es keine Förderung.
Der maßgebliche Zeitpunkt für die Gewährung der Innovationsprämie sowie des Anteils des Bundes an der Förderung gemäß der Förderrichtlinie ist die Fahrzeugzulassung auf den Antragssteller.Die Förderrichtlinie zum Umweltbonus tritt am 1. Januar 2023 in Kraft und tritt am 31. Dezember 2024 außer Kraft. Sofern die nach dem Wirtschaftsplan des Klima- und Transformationsfond (KTF) zur Verfügung stehenden Mittel ausgeschöpft sind, können keine weiteren Fördergelder bewilligt werden.
Kraftstoffverbrauch & CO2-Emissionen
Stromverbrauch kombiniert in kWh/100 km: 14,9 (NEFZ); 15,4 (WLTP).
Fahrzeug ausgestattet mit Automatikgetriebe.
CO2Emissionen kombiniert in g/km: 0,0 (NEFZ); 0,0 (WLTP)
Spitzenleistung: 135 kW / (184 PS) | Elektrische Reichweite (WLTP) in km: 231
Rebel Green uni, 17" MINI Electric Collection Spoke, Stoff-/Leatherettekombination Black Pearl Light Chequered, Interieuroberflächen Resolute, MINI Resolute Edition, MINI Connected, Klimaautomatik, Geschwindigkeitsregelung mit Bremsfunktion, MINI Driving Modes, Sport-Lederlenkrad Nappa, Lichtpaket u.v.m.
Leasingbeispiel* von der BMW Bank GmbH: MINI COOPER SE 3-TÜRER. RESOLUTE EDITION.
48 MONATLICHE LEASINGRATEN
* Ein unverbindliches Leasingbeispiel der BMW Bank GmbH, Lilienthalallee 26, 80939 München; Stand 01/2023. Dieses Beispiel gilt nicht für Verbraucher. Es
richtet sich ausschließlich an selbstständige und gewerbliche Kunden. Alle Beträge zzgl. MwSt.; Nach den Leasingbedingungen besteht die Verpflichtung, für das Fahrzeug eine Vollkaskoversicherung
abzuschließen. Informationen hinsichtlich weiterer Bedingungen und Details erhalten Sie bei Ihrem MINI Partner.
Wir vermitteln Leasingverträge und Finanzierungsverträge ausschließlich an die BMW Bank GmbH, Lilienthalallee 26, 80939 München.
Fahrzeugabbildungen sind farbabweichend und zeigen Sonderausstattungen. Fehler, Zwischenverkauf, Änderungen und Irrtümer vorbehalten.
**Die Förderung beträgt bei Zulassung eines neuen rein batteriebetriebenen Fahrzeuges (BEV) oder Brennstoffzellenfahrzeuges (FCEV) ab 01.01.2023, 6.750 EUR (inkl. „Innovationsprämie“) bei einem Basisfahrzeug mit einem Netto-Listenpreis von unter 40.000 EUR, und 4.500 EUR (inkl. „Innovationsprämie“) bei einem Basisfahrzeug mit einem Netto-Listenpreis von über 40.000 EUR und maximal 65.000 EUR. Die Förderung beträgt bei Zulassung eines MINI Jungen Gebrauchten rein batteriebetriebenen Fahrzeuges (BEV) oder Brennstoffzellenfahrzeuges (FCEV) ab 01.01.2023, 4.500 EUR (inkl. „Innovationsprämie“). Die Förderung beträgt bei Zulassung eines neuen rein batteriebetriebenen Fahrzeuges (BEV) oder Brennstoffzellenfahrzeuges (FCEV) ab 01.01.2024, 4.500 EUR (inkl. „Innovationsprämie“) bei einem Basisfahrzeug mit einem Netto-Listenpreis bis 45.000 EUR. Die Förderung beträgt bei Zulassung eines MINI Jungen Gebrauchten rein batteriebetriebenen Fahrzeuges (BEV) oder Brennstoffzellenfahrzeuges (FCEV) ab 01.01.2024, 3.600 EUR (inkl. „Innovationsprämie“). Die Förderhöhen beziehen sich auf den Kauf oder eine Leasingvertragslaufzeit ab 24 Monaten. Der Anteil des Herstellers wird netto ausgezahlt, der des Bundes brutto für netto (echter Zuschuss).Die Förderung wird bis zu einem maximalen Netto-Listenpreis des Basisfahrzeugs von 65.000 EUR gewährt. Überschreitet der Netto-Listenpreis des Basisfahrzeugs diesen Betrag, gibt es keine Förderung.
Der maßgebliche Zeitpunkt für die Gewährung der Innovationsprämie sowie des Anteils des Bundes an der Förderung gemäß der Förderrichtlinie ist die Fahrzeugzulassung auf den Antragssteller.Die Förderrichtlinie zum Umweltbonus tritt am 1. Januar 2023 in Kraft und tritt am 31. Dezember 2024 außer Kraft. Sofern die nach dem Wirtschaftsplan des Klima- und Transformationsfond (KTF) zur Verfügung stehenden Mittel ausgeschöpft sind, können keine weiteren Fördergelder bewilligt werden.
Kraftstoffverbrauch & CO2-Emissionen
Stromverbrauch kombiniert in kWh/100 km: 14,9 (NEFZ); 15,4 (WLTP).
Fahrzeug ausgestattet mit Automatikgetriebe.
CO2Emissionen kombiniert in g/km: 0,0 (NEFZ); 0,0 (WLTP)
HINWEIS
Offizielle Angaben zu Kraftstoffverbrauch, CO2-Emissionen, Stromverbrauch und elektrischer Reichweite wurden nach dem vorgeschriebenen Messverfahren ermittelt und entsprechen der VO (EU) 715/2007 in der jeweils geltenden Fassung. Angaben im NEFZ berücksichtigen bei Spannbreiten Unterschiede in der gewählten Rad- und Reifengröße, im WLTP jeglicher Sonderausstattung. Für die Bemessung von Steuern und anderen fahrzeugbezogenen Abgaben, die (auch) auf den CO2-Ausstoß abstellen, sowie ggf. für die Zwecke von fahrzeugspezifischen Förderungen werden WLTP-Werte verwendet. Aufgeführte NEFZ-Werte wurden ggf. auf Basis des neuen WLTP-Messverfahrens ermittelt und zur Vergleichbarkeit auf das NEFZ-Messverfahren zurückgerechnet. Für seit 01.01.2021 neu typgeprüfte Fahrzeuge existieren die offiziellen Angaben nur noch nach WLTP. Weitere Informationen zu den Messverfahren WLTP und NEFZ finden Sie unter www.mini.de/wltp.
Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem 'Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen' entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen, bei der Deutschen Automobil Treuhand GmbH (DAT), Hellmuth-Hirth-Str. 1, 73760 Ostfildern-Scharnhausen, und unter https://www.dat.de/co2/ unentgeltlich erhältlich ist.
Abbildungen zeigen Sonderausstattungen.